Grubensteckbrief Löhley, Üdersdorf

Aktueller Abbau

Der Basaltsteinbruch Löhley (Üdersdorf 14/RPF 1818) befindet sich nördlich von Üdersdorf mit Zufahrt von der L 46. Aktueller Betreiber und Pächter der Gemeinde Üdersdorf ist die Fa. Scherer in Kastellaun.
Nach Angaben des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) umfasst die gesamte Rohstoffpotenzialfläche (RPF) 50 ha (ursprünglich 38 ha) mit einem Abbauvolumen von 17 mio t Basalt. Die vom LGB bereits genehmigte Tagebaufläche beträgt rund 20 ha mit geschätzt 11 mio t Basalt und einer Abbaureserve von etwa 3 mio t.

Empfehlung als Ergebnis des Lösungsdialogs vom 05.06.2018

Nach dem Fachbeitrag des agl-Büros Saarbrücken befindet sich der gesamte Tagebau in einem Gebiet, das mit einem Rohstoffabbau nicht vereinbar ist.

Insgesamt 13 bei der Abwägung zu berücksichtigende „fachgesetzliche Regelungen” wurden im Fachbeitrag ermittelt. Hinzu kommt ein Ausschlusskriterium „ohne RWK—Bewertung”:

  • zwei angrenzende Wohngebiete (2 x Stufe I)
  • Naturdenkmal kleiner 5 ha, Landschaftsteil mit hoher Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung, Alte Laubwälder angrenzend (3 x Stufe Ia)
  • Naturpark Vulkaneifel, Erholungsraum mit landesweiter Bedeutung, landesweit bedeutsame Kulturlandscaft Zone 1, Landschaftsschutzgebiet, erdgeschichtliche Fundstellen (5 x Stufe II)
  • schutzwürdige Biotope, Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit, archäologische Fundstellen (3 x Stufe III)
Konzept der Planugsgemeinschaft vom 16.04.2020

Das vorläufige Konzept der Planungsgemeinschaft (PlG) Trier schlägt daher nur eine „nachrichtliche Übernahme“ der genehmigten Fläche in den neuen Regionalplan vor (eine Art „Bestandsschutz” außerhalb des Regionalplans). Auf Antrag des Betreibers erfolgte über eine Tischvorlage am 16.04.2091 der Vorschlag für eine zusätzliche Interessentenfläche mit rund 10 ha über das Planungsinstrument „Vorbehaltsgebiet vorsorgend“.

Beschluss der Planungsgemeinschaft vom 15.12.2021

Mit der Übernahme des Teilplanentwurfs gemäß § 9 Absatz 3 Landesplanungsgesetz des Landkreises Vulkaneifel vom 26.10.2020 und 29.11.2021 gilt für den Basaltsteinbruch „Üdersdorf 14” im regionalplanerischen „Raum mit besonderem Koordinierungsbedarf” ein damit verbundener Abbauausschluss. Unbeschadet bereits erteilter Abbaugenehmigungen unterliegt die Rohstoffgewinnung damit der LEP-IV-Vorrangvorgabe im „Erholungs- und Erlebnisraum mit landesweiter Bedeutung” (Landschaftsrahmenplan Trier 2009). Anstelle der „Rekultivierung” ist die „Renaturierung” mit Integration in die Biotopvernetzung für die Folgenutzung festzulegen Die Abbaugenehmigung umfasst nicht mehr die Deponierung.

Besonderheiten

Es gibt jahrelange öffentliche Diskussionen über den Schutz des Naturdenkmals (ND) „Löhley” und die Auswirkungen des Steinbruchs auf den angrenzenden Ortsteil Daun-Weiersbach. Die Bedeutung des unmittelbar angrenzenden ND „Löhley” ist bei den Genehmigungen völlig unterbewertet geblieben. Zudem besteht eine finanzielle Abhängigkeit der Gemeinde Üdersdorf von den Einnahmen aus der Verpachtung der beiden Abbaugebiete Löhley und Emmelsberg.

Kritik und offene Fragen,

Forderungen der IG-Eifelvulkane

  • Der Abbauausschluss im Kerngebiet der Vulkaneifel verhindert eine Abbaugenehmigung für die beantragte Interessentenfläche, die von den Zielen der Regionalplanung abweichen würde. Aufgrund der Vielzahl der im agl-Fachbeitrag ermittelten Ausschlusskriterien gilt die bereits genehmigte Fläche als „mit einem Rohstoffabbau nicht vereinbar“.
  • Der Schutz des Naturdenkmals (ND) Löhley einschließlich des § 30-Biotops „ohne RWK-Bewertung” ist stärker zu berücksichtigen.
  • Die LGB-Genehmigung im Pufferbereich zum ND „Löhley” ist aufzuheben.
  • Der Bergschaden im Pufferbereich zum ND Löhley bzw. im ND selbst ist festzustellen und vom Betreiber zu beheben.
  • Der Schutz der Bevölkerung in den angrenzenden Wohngebieten läßt weitere Betriebsgenehmigungen nicht mehr zu.
  • Die Renaturierung mit Integration in die Biotopvernetzung ist zulasten des Betreibers festzusetzen und mit der Naturschutzbehörde abzustimmen.
  • Eine rechtliche Überprüfung zur Zulässigkeit des Planungsinstruments „nachrichtliche Übernahme” ist im Rahmen der Plananhörung durchzuführen.
Quellen: https://www.plg-region-trier.de/index.php/materialien/loesungsdialog-rohstoffsicherung-vulkaneifel
Verfasser: Hartmut Schmidt, Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände in der regionalen Planungsgemeinschaft Trier
Stand: 05.07.2020, aktualisiert 02.03.2022

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