Grubensteckbrief Emmelberg, Üdersdorf

Aktueller Abbau

Die Lavagrube Emmelberg (Üdersdorf 13/RPF 2650) befindet sich südlich von Üdersdorf mit Zufahrt von der L 46.
Nach Angaben des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) umfasst die gesamte Rohstoffpotenzialfläche (RPF) 27 ha mit einem Abbauvolumen von 5 mio t Lavasand. Die von Fa. Scherer/Kastellaun seit längerem nicht mehr genutzte und vom LGB genehmigte Grube mit rund 12 ha und einem Abbauvolumen von 2 mio t ist bis auf eine Reserve von 0,5 mio t weitgehend abgebaut. Ein Pachtvertrag mit der Gemeinde besteht noch.

Empfehlung als Ergebnis des Lösungsdialogs vom 05.06.2018

Nach dem Fachbeitrag des agl-Büros Saarbrücken wird der bisher genehmigte Tagebaubereich von 12 ha als Vorranggebiet „genehmigt” vorgeschlagen und soll um weitere 12 ha Vorrang „vorsorgend” erweitert werden können.
Insgesamt 11 gegenüber einem Rohstoffabbau unvereinbare bis kritische „fachgesetzliche Regelungen” wurden im Fachbeitrag ermittelt und sind bei der Abwägung zwingend zu berücksichtigen:

  • Naturdenkmale, Kernzone Naturpark angrenzend, Siedlungsgebiet (3 x Stufe I)
  • Erholungsraum mit landesweiter Bedeutung, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark Vulkaneifel, landesweit bedeutsame Kulturlandschaft mit sehr hoher Bedeutung, mittlere Bedeutung für Landschaftsbild und Erholung (5 x Stufe II)
  • archäologische Fundstelle, schutzwürdiges Biotop, 100m-Puffer zu Siedlungsfläche (3 x Stufe III)
Konzept der Planugsgemeinschaft vom 16.04.2020

Das vorläufige Konzept der Planungsgemeinschaft (PlG) Trier schlägt die Festlegung von Vorranggebiet „genehmigt” im Umfang von 12 ha mit einer Erweiterung der bereits genehmigten Fläche um weitere 12 ha als „Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung” vor.

Ergebnis Runder Tisch der Kreisverwaltung vm 20.05.2014

Zum Schutz des Gewerbegebiet Üdersdorf und der Naturdenkmale soll es keine Erweiterung über die bereits genehmigte Fläche hinaus geben.

Beschluss der Planungsgemeinschaft vom 15.12.2021

Mit der Übernahme des Teilplanentwurfs gemäß § 9 Absatz 3 Landesplanungsgesetz des Landkreises Vulkaneifel vom 26.10.2020 und 29.11.2021 gilt für die Lavagrube „Emmelberg” im regionalplanerischen „Raum mit besonderem Koordinierungsbedarf” ein damit verbundener Abbauausschluss. Unbeschadet von bereits erteilten Abbaugenehmigungen unterliegt damit die Rohstoffgewinnung der LEP-IV-Vorrangvorgabe im „Erholungs- und Erlebnisraum mit landesweiter Bedeutung”(Landschaftsrahmenplan Trier 2009). Entgegen dem Vorschlag vom April 2019 werden lediglich Flächen zur „Rohstoffsicherung über Vorbehalt” übernommen.

Anstelle der „Rekultivierung” ist die „Renaturierung” mit Integration in die Biotopvernetzung für die Folgenutzung festzulegen. Die Abbaugenehmigung umfasst nicht mehr die Deponienutzung.

Besonderheiten

Der genehmigte Tagebau grenzt unmittelbar an das Kerngebiet des Naturparks Vulkaneifel und das akuell erweiterte Gewerbegebiet der Gemeinde Üdersdorf an.
Entlang der nördlichen Steilwand verläuft ein ungesicherter Wanderweg. Ausserdem befinden sich an der nördlichen Grenze des Abbaus illegale Abfallablagerungen.

Kritik und offene Fragen, Forderungen der IG-Eifelvulkane
  • Für die weitgehend abgebaute Lavagrube ist der Abschlussbetriebsplan vom LGB zügig vorzulegen und öffentlich bekanntzumachen.
  • Eine Tagebaufläche mit 24 ha Fläche ist insbesondere im unmittelbaren Anschluss an das Kerngebiet mit den Schutzzielen der Naturparkverordnung für den Naturpark Vulkaneifel nicht vereinbar.
  • Der durch den Rohstoffabbau bedingte erhebliche Eingriff verstößt gegen den gesetzlichen Schutz der „landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften mit sehr hoher Bedeutung” (lahiKula Zone 1).
  • Die Naturdenkmale sowie die „schutzwürdigen Biotope” sind durch ausreichende Pufferflächen zu schützen.
  • Zum Gewerbegebiet sind die erforderllchen Abstände einzuhalten.
  • Der Wanderweg entlang der nördlichen Steilwand ist vom Betreiber abzusichern.
  • Die Abfallablagerungen entlang der nördlichen Grenze sind vom Betreiber zu beseitigen.
  • Die Renaturierung mit Integration in die Biotopvernetzung ist zulasten des Betreibers festzusetzen und mit der Naturschutzbehörde abzustimmen.
Quellen: https://www.plg-region-trier.de/index.php/materialien/loesungsdialog-rohstoffsicherung-vulkaneifel
Verfasser: Hartmut Schmidt, Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände in der regionalen Planungsgemeinschaft Trier
Stand: 16.07.2020; aktualisiert 03.03.2022

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